Lizenzbedingungen Software

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Lizenzbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Fotobox-Software „fotoboxware“ (Programmname „EW-Fotobox“) einschließlich des Kundenkontos auf fotoboxware.de. Vertragspartner ist Christian Wunsch, Fotoboxware.de, Bahnhofstraße 19,  32312 Lübbecke, E-Mail info@fotoboxware.de.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB mit Sitz in Deutschland. Mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden keine Verträge geschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, als Unternehmer zu handeln; der Anbieter darf dafür einen Nachweis verlangen, z. B. die Gewerbeanmeldung.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden für die Dauer des Abonnements die Software „fotoboxware“ zur Nutzung auf der gebuchten Anzahl von Geräten (Windows-PCs von Fotoboxen, Fotospiegeln oder vergleichbaren Geräten). Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf fotoboxware.de zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Zum Vertrag gehören das Kundenkonto auf fotoboxware.de (Geräteverwaltung, Abonnement, Rechnungen, Download), Updates der Software während der Laufzeit sowie – soweit angeboten – Inhalte-Pakete wie Layouts, Sticker, Videos, Animationen und Schriften.

(3) Die Software läuft unter Windows 10 oder 11 (64 Bit) mit der Microsoft-.NET-Laufzeit und Microsoft Edge WebView2. Sie arbeitet mit Canon-Kameras über das mitgelieferte Canon-SDK, mit Webcams und mit Druckern, für die ein Windows-Treiber installiert ist.

(4) Hardware, Betriebssystem, Treiber, Internetzugang und Verbrauchsmaterial stellt der Kunde. Für die Lizenzprüfung muss jedes Gerät regelmäßig mit dem Internet verbunden werden (§ 5).

(5) Die Software und das Kundenkonto gibt es nur auf Deutsch. Einrichtung vor Ort, Schulungen und individuelle Anpassungen sind nicht geschuldet, sofern sie nicht gesondert vereinbart werden. Support gibt es per E-Mail an info@fotoboxware.de, ohne zugesicherte Reaktionszeiten.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Software auf fotoboxware.de ist kein bindendes Angebot. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Abonnements ab.

(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald die erste Zahlung beim gewählten Zahlungsdienstleister erfolgreich ist und der Anbieter das Kundenkonto freischaltet. Der Kunde erhält darüber eine Bestätigung per E-Mail.

(3) Vertragssprache ist Deutsch. Diese Lizenzbedingungen sind auf fotoboxware.de jederzeit abrufbar und lassen sich speichern und ausdrucken; Bestelldaten und Rechnungen stehen im Kundenkonto.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Abonnements das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software auf so vielen Geräten zu installieren und zu nutzen, wie im Abonnement gebucht sind. Ein Gerät ist ein Windows-PC mit eindeutiger Windows-Kennung; jedes Gerät wird mit den Zugangsdaten des Kunden im Kundenkonto angemeldet.

(2) Der Kunde darf die Software gewerblich nutzen. Er darf insbesondere Fotoboxen und Fotospiegel mit der Software auf Veranstaltungen betreiben und diese Geräte samt installierter Software an seine eigenen Kunden vermieten. Mieter erhalten dabei keine eigenen Rechte an der Software.

(3) Nicht erlaubt ist insbesondere:
a) die Software, das Kundenkonto oder die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen oder zu vermieten – außer als Teil eines vermieteten Geräts nach Absatz 2;
b) die Lizenzprüfung zu umgehen, zu verändern oder auszuschalten oder Gerätekennungen zu manipulieren;
c) die Software zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit § 69e UrhG dies nicht ausnahmsweise erlaubt;
d) Urheberrechtsvermerke, Marken oder Lizenzhinweise zu entfernen.

(4) Mitgelieferte Inhalte (Layouts, Sticker, Videos, Animationen, Schriften) darf der Kunde nur innerhalb der Software und für Fotos und Ausdrucke seiner Veranstaltungen nutzen, nicht als einzelne Dateien weitergeben. An den Fotos, die mit der Software entstehen, erwirbt der Anbieter keine Rechte.

(5) Verstößt der Kunde erheblich gegen diese Regeln, darf der Anbieter betroffene Geräte oder das Kundenkonto sperren, nachdem er erfolglos zur Abhilfe aufgefordert hat. Bei schweren Verstößen, etwa einer Umgehung der Lizenzprüfung, ist eine sofortige Sperre zulässig.

§ 5 Lizenzprüfung, Internetverbindung und Geräte

(1) Die Software prüft die Lizenz über das Internet beim Server des Anbieters, solange eine Verbindung besteht. Ohne erfolgreiche Prüfung läuft sie zunächst weiter: Nach 30 Tagen zeigt sie eine Warnung, nach 35 Tagen sperrt sie den Gästebetrieb (keine neuen Fotos, kein Druck), bis wieder eine Prüfung gelingt.

(2) Auch bei einer Sperre bleibt der Admin-Bereich der Software nutzbar, damit der Kunde seine Fotos und Einstellungen sichern kann.

(3) Der Kunde sorgt dafür, dass jedes Gerät spätestens alle 30 Tage einmal mit dem Internet verbunden ist. Die Kosten der Verbindung trägt er.

(4) Ein Gerät kann der Kunde im Kundenkonto entfernen, solange es online ist; die Software auf diesem Gerät wird dann gesperrt und der Platz im Abonnement wird frei. Ist ein Gerät defekt oder abhandengekommen, entfernt es der Anbieter auf Mitteilung des Kunden.

(5) Der Anbieter darf die Fristen aus Absatz 1 zugunsten des Kunden verlängern. Wegen dieser Fristen führen kurze Ausfälle des Lizenzservers nicht zu einer Sperre; eine bestimmte Verfügbarkeit des Servers ist nicht geschuldet.

§ 6 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Das Abonnement läuft je nach Wahl bei der Bestellung ein Jahr (Jahresabo) oder einen Monat (Monatsabo), gerechnet ab der ersten Zahlung.

(2) Es verlängert sich automatisch um die gleiche Laufzeit, wenn der Kunde nicht vor dem Ende der laufenden Laufzeit kündigt. Vor der Verlängerung eines Jahresabos erinnert der Anbieter per E-Mail, in der Regel 14 Tage vorher.

(3) Der Kunde kann jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen – im Kundenkonto oder in Textform (z. B. E-Mail an info@fotoboxware.de). Bis zum Laufzeitende kann er die Kündigung im Kundenkonto zurücknehmen.

(4) Ein Wechsel zwischen Monats- und Jahresabo wird zum Ende der laufenden Laufzeit wirksam.

(5) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde länger als 14 Tage mit einer Zahlung in Verzug ist oder erheblich gegen § 4 verstößt.

§ 7 Preise, Zahlung und Zusatzgeräte

(1) Es gelten die bei der Bestellung auf fotoboxware.de angegebenen Preise. Der Grundpreis umfasst [2] Geräte; jedes weitere Gerät kostet einen Aufpreis je Laufzeit. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(2) Die Vergütung ist für jede Laufzeit im Voraus fällig. Sie wird über den bei der Bestellung gewählten Zahlungsdienstleister eingezogen, bei Verlängerungen automatisch über die hinterlegte Zahlungsart. Ergänzend gelten die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

(3) Weitere Geräte kann der Kunde jederzeit im Kundenkonto buchen. Sie werden für die Restlaufzeit anteilig berechnet und verlängern sich mit dem Abonnement; eine Verringerung der Geräteanzahl wird zur nächsten Verlängerung wirksam.

(4) Schlägt eine Zahlung fehl, informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail. Die Geräte laufen dann noch 14 Tage weiter; danach darf der Anbieter sie sperren, bis die Zahlung eingegangen ist. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

(5) Rechnungen erhält der Kunde elektronisch als PDF per E-Mail und im Kundenkonto; damit ist er einverstanden.

(6) Preisänderungen gelten für neue Bestellungen. Für ein laufendes Abonnement kann der Anbieter den Preis zur nächsten Verlängerung ändern, wenn er dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform ankündigt. Der Kunde kann dann zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.

§ 8 Geld-zurück-Garantie

(1) Für sein erstes Abonnement gewährt der Anbieter dem Kunden freiwillig eine Geld-zurück-Garantie: Fordert der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Zahlung im Kundenkonto oder per E-Mail sein Geld zurück, erstattet der Anbieter die für dieses Abonnement gezahlten Beträge vollständig über den ursprünglichen Zahlungsweg.

(2) Mit der Anforderung endet das Abonnement sofort. Die automatische Zahlung wird gestoppt, und alle Geräte werden gesperrt und aus dem Kundenkonto entfernt.

(3) Die Garantie gilt einmal je Kunde, nicht für spätere Abonnements. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da Verträge nur mit Unternehmern geschlossen werden.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim. Seine Mitarbeiter dürfen das Kundenkonto für ihn nutzen; für Handlungen über sein Konto ist der Kunde verantwortlich. Einen Verdacht auf Missbrauch meldet er dem Anbieter unverzüglich.

(2) Für Inhalte, die der Kunde selbst in die Software lädt (z. B. Logos, Bilder, Videos, Musik, Schriften, Layouts), muss er die erforderlichen Rechte haben. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Inhalten beruhen.

(3) Für Fotos und Daten seiner Gäste und Mieter ist der Kunde selbst verantwortlich, z. B. für Datenschutzhinweise auf der Veranstaltung, Einwilligungen, Online-Galerien und Löschfristen. Der Anbieter erhält diese Fotos nicht.

(4) Fotos, Einstellungen und Layouts liegen nur auf den Geräten des Kunden. Er sichert sie regelmäßig selbst, z. B. mit dem Export der Software.

(5) Der Kunde spielt bereitgestellte Updates zeitnah ein und meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, wenn möglich mit dem Protokoll der Software.

§ 9a Prüfung vor Inbetriebnahme, Funktionstests und Betriebssicherheit

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Software vor der erstmaligen produktiven Inbetriebnahme sowie vor jedem Einsatz auf einer Veranstaltung eigenverantwortlich auf ihre ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere nach Softwareupdates, Änderungen der Hardware, Treiberaktualisierungen, Änderungen des Betriebssystems oder sonstigen Eingriffen in die Systemkonfiguration.

(2) Die Funktionsprüfung muss unter möglichst realistischen Einsatzbedingungen mit der tatsächlich vorgesehenen Hardware und Softwareumgebung erfolgen. Hierzu gehören insbesondere die verwendete Kamera, die Livebildfunktion, die Fotoaufnahme, die Speicherung, die Erstellung von Fotolayouts, der Drucker einschließlich Druckertreiber und Verbrauchsmaterial, angeschlossene Peripheriegeräte sowie die für die Veranstaltung erforderlichen Programmfunktionen. Verwendete Spezialfunktionen sind ebenfalls zu prüfen.

(3) Vor dem Einsatz hat der Kunde sicherzustellen, dass die Software ordnungsgemäß installiert und aktiviert ist, eine gültige Lizenz vorliegt und die technischen Systemvoraussetzungen erfüllt sind. Er hat insbesondere die Stromversorgung, ausreichenden Speicherplatz, die Betriebsbereitschaft der Geräte sowie die erforderliche Lizenzprüfung gemäß § 5 zu kontrollieren. Soweit der Betrieb ohne Internetverbindung vorgesehen ist, muss auch dieser Betriebsmodus vorab getestet werden.

(4) Werden bei der Funktionsprüfung Fehler, Unregelmäßigkeiten oder Einschränkungen festgestellt, hat der Kunde diese vor dem produktiven Einsatz zu beheben oder geeignete Vorkehrungen zu treffen. Bei einem vermuteten Softwaremangel ist der Anbieter unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung zu informieren.

(5) Der Kunde hat im Rahmen des wirtschaftlich und organisatorisch Zumutbaren geeignete Vorkehrungen gegen vorhersehbare Betriebsstörungen zu treffen. Hierzu können insbesondere Ersatzkabel, ausreichendes Druckmaterial, Datensicherungen, funktionsfähige Ersatzgeräte oder alternative Möglichkeiten zur Durchführung der Veranstaltung gehören.

(6) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Einrichtung, Beaufsichtigung und Bedienung seiner Fotoboxen und Fotospiegel sowie für die Einweisung der von ihm eingesetzten Personen verantwortlich. Dies gilt auch, wenn er die Geräte einschließlich der installierten Software an Dritte vermietet oder überlässt.

(7) Unterbleiben die erforderlichen Funktionsprüfungen oder zumutbare Sicherungsmaßnahmen, richtet sich eine etwaige Mitverantwortung des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, soweit diese nachweislich auf vom Kunden zu vertretenden Versäumnissen beruhen und dem Anbieter nicht zuzurechnen sind.

(8) Die gesetzlichen und vertraglichen Mängelrechte des Kunden sowie die Haftung des Anbieters nach § 12 bleiben unberührt. Die Durchführung eines Funktionstests führt insbesondere nicht zum Ausschluss der Haftung für vom Anbieter zu vertretende Softwaremängel.

§ 10 Updates, Inhalte-Pakete und Bestandteile von Drittanbietern

(1) Updates stellt der Anbieter während der Laufzeit ohne Aufpreis bereit. Er darf die Software weiterentwickeln und Funktionen ändern oder ersetzen, wenn der wesentliche Funktionsumfang erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Neue Funktionen kann er zunächst nur einzelnen Kunden zum Testen freigeben.

(2) Inhalte-Pakete sind ein zusätzliches Angebot. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl oder Häufigkeit besteht nicht.

(3) Die Software enthält bzw. nutzt Komponenten anderer Hersteller, insbesondere das Canon EOS Digital SDK, das Nikon SDK (Module für Spiegelreflexkameras und Nikon Z-SDK), das Sony Camera Remote SDK mit Sony-USB-Treiber, den Druckertreiber für DNP DS-RX1 und DS-RX1HS, Microsoft .NET und Microsoft Edge WebView2. Dafür gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen der Hersteller sowie § 10a. Die Hinweise stehen in der Datei „LIZENZEN.txt“ im Programmordner.

(4) Die Hersteller dieser Komponenten, insbesondere Canon, Nikon und Sony, übernehmen gegenüber dem Kunden keine Gewährleistung und keine Haftung und leisten keinen Support. Ansprüche wegen der Software richten sich nur nach diesen Bedingungen gegen den Anbieter.

(5) Treiber für andere Drucker und Kameras bezieht der Kunde bei deren Herstellern; die Software zeigt dazu Links zu den offiziellen Download-Seiten.

§ 10a Kamera-Anbindungen von Canon, Nikon und Sony

(1) Hersteller-Programmteile. Die Programmteile von Canon, Nikon und Sony („Hersteller-Programmteile“) werden unverändert als Teil der Software überlassen und dienen ausschließlich der Steuerung von Kameras des jeweiligen Herstellers. Der Kunde darf sie nur zusammen mit der Software und nur zu diesem Zweck nutzen. Eine Weitergabe außerhalb der Software ist nicht gestattet.

(2) Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde darf die Hersteller-Programmteile nicht verändern, bearbeiten, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise zurückentwickeln und keine davon abgeleiteten Werke erstellen, soweit § 69e UrhG dies nicht zwingend erlaubt. Urheberrechts-, Marken- und Lizenzhinweise der Hersteller dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Geltende Exportkontroll- und Ausfuhrbestimmungen sind einzuhalten.

(3) Gewährleistung und Haftung der Hersteller. Die Hersteller stellen ihre Programmteile ohne jede Gewährleistung („wie besehen“) zur Verfügung. Das gilt insbesondere für Funktion, Ergebnisse, Eignung für einen bestimmten Zweck sowie Fehler- und Unterbrechungsfreiheit. Sie haften nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen, die aus den Hersteller-Programmteilen entstehen. Die Rechte des Kunden gegenüber dem Anbieter nach §§ 11 und 12 bleiben unberührt.

(4) Nikon als begünstigter Dritter. Die Nikon Corporation ist hinsichtlich der Nutzungsbeschränkungen (Abs. 1 und 2), der Gewährleistungsausschlüsse und der Haftungsbeschränkungen (Abs. 3) begünstigter Dritter im Sinne von § 328 BGB. Sie kann diese Bestimmungen unmittelbar gegenüber dem Kunden geltend machen.

(5) Sony-Kameras: Herstellergarantie. Der Kunde ist darauf hingewiesen worden und erklärt sich damit einverstanden, dass eine Sony-Kamera, sobald sie über die Software verwendet oder gesteuert wird, nach Maßgabe der von Sony gesondert festgelegten Bedingungen nicht mehr unter die Herstellergarantie von Sony fällt. Gesetzliche Mängelrechte des Kunden gegenüber dem Verkäufer der Kamera bleiben unberührt.

(6) Sony-Kameras: unzulässige Verwendungen. Der Kunde ist darauf hingewiesen worden und erklärt sich damit einverstanden, dass die Software, die Hersteller-Programmteile und die damit gesteuerten Kameras nicht verwendet werden dürfen

  1. zur Entwicklung, Herstellung, Anpassung, Verwendung, Installation, Prüfung oder Lagerung von Waffen (einschließlich Militärfahrzeugen, Sprengstoffen, biologischen und chemischen Waffen, Flugkörpern und bewaffneten Drohnen),
  2. zum Transport von Sprengstoffen, chemischen oder biologischen Waffen oder anderen gefährlichen Gütern,
  3. für militärische Zwecke wie Aufklärung, Überwachung und Erkundung.

Der Kunde darf Geräte mit der Software nicht an Personen vermieten oder überlassen, die eine solche Verwendung beabsichtigen.

(7) Hochrisiko-Einsätze. Die Hersteller-Programmteile sind nicht fehlertolerant und nicht für Umgebungen bestimmt, die einen ausfallsicheren Betrieb erfordern (z. B. Atomanlagen, Flugnavigation, Flugsicherung, lebenserhaltende Geräte, Waffensysteme). Die Hersteller schließen jede Gewährleistung für solche Einsätze aus.

(8) Kein Produkt der Hersteller. Die Software ist ein Produkt des Anbieters. Canon, Nikon und Sony sind weder Eigentümer, Lizenzgeber noch Entwickler der Software. Support leistet allein der Anbieter (§ 2). Canon, Nikon und Sony sind Marken der jeweiligen Inhaber.

(9) Open-Source-Bestandteile. Für die mitgelieferte Bibliothek libusb gilt die GNU Lesser General Public License 2.1, für libusbK (im Sony-USB-Treiber) die BSD-Lizenz. Diese Bedingungen gehen insoweit vor. Lizenztexte und Quelltext liegen im Programmordner (Datei „LIZENZEN.txt“, Ordner „Lizenzen“ und „Sony\Quelltext“).

§ 10b Softwareänderungen, IT-Sicherheit und Sicherheitsupdates

(1) Die Software darf nur im Rahmen der vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden. Unzulässige Veränderungen des Programmcodes, ausführbarer Dateien, Lizenzierungsmechanismen oder sicherheitsrelevanter Programmkomponenten sind untersagt. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben unberührt.

(2) Verändert der Kunde die Software unzulässig, verwendet er manipulierte Programmversionen oder greift er durch nicht freigegebene Erweiterungen, Skripte oder sonstige technische Maßnahmen in den Programmablauf ein, trägt er die hierdurch verursachten Risiken selbst. Eine zulässige Anpassung von Einstellungen, Fotolayouts, Startbildschirmen oder sonstigen vom Anbieter vorgesehenen Konfigurationsmöglichkeiten stellt keine unzulässige Softwareveränderung dar.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Fehlfunktionen, Sicherheitsvorfälle, Datenverluste oder sonstige Schäden, soweit diese durch vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten vorgenommene, nicht vom Anbieter zu vertretende Eingriffe verursacht worden sind. Die Haftung des Anbieters für hiervon unabhängige eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

(4) Bei einer nicht freigegebenen Änderung, die eine Fehleranalyse oder Fehlerbehebung erheblich erschwert, darf der Anbieter die Wiederherstellung einer unveränderten, unterstützten Programmversion verlangen, soweit dies zumutbar ist. Gesetzliche Mängelrechte wegen unabhängig von der Änderung bestehender Fehler werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Computer, Betriebssysteme und angeschlossenen Geräte angemessen gegen unbefugte Zugriffe, Schadsoftware und sonstige IT-Sicherheitsrisiken zu schützen. Er hat insbesondere angemessene Zugriffsrechte, sichere Passwörter, geeignete Netzwerksicherheit und erforderliche Sicherheitsaktualisierungen des Betriebssystems sowie der Treiber sicherzustellen.

(6) Der Anbieter stellt während der Vertragslaufzeit die nach dem Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Software- und Sicherheitsaktualisierungen bereit. Er ist berechtigt, erkannte Sicherheitslücken zu schließen, fehlerhafte Programmkomponenten zu ersetzen und technisch erforderliche Sicherheitsmaßnahmen vorzunehmen. Gesetzliche Pflichten zur Produktsicherheit, Behandlung von Schwachstellen, Information und Meldung von Sicherheitsvorfällen bleiben unberührt.

(7) Der Kunde hat über bereitgestellte sicherheitsrelevante Updates in angemessenen Abständen Informationen einzuholen und diese innerhalb einer unter Berücksichtigung des jeweiligen Sicherheitsrisikos angemessenen Frist ordnungsgemäß zu installieren. Vor einer Veranstaltung sind aktualisierte Programmversionen gemäß § 9a zu testen. Treten durch ein Update Probleme auf, hat der Kunde den Anbieter zeitnah darüber zu informieren.

(8) Unterlässt der Kunde trotz angemessener Information die Installation eines erforderlichen Updates, haftet der Anbieter nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf das vom Kunden zu vertretende Unterlassen zurückzuführen sind. Eine fehlerhafte Bereitstellung oder mangelhafte Installationsanleitung, die der Anbieter zu vertreten hat, bleibt hiervon unberührt.

(9) Aufgrund der technischen Beschaffenheit von Software und der fortlaufenden Entwicklung von Betriebssystemen, Schadsoftware und Angriffsmethoden kann keine absolute Fehler- oder Sicherheitsfreiheit garantiert werden. Dies entbindet den Anbieter nicht von seinen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten zur Bereitstellung einer vertragsgemäßen und hinreichend sicheren Software.

(10) Der Kunde hat dem Anbieter bekannt gewordene erhebliche Sicherheitsprobleme oder den Verdacht auf eine Sicherheitslücke der Software unverzüglich mitzuteilen und im zumutbaren Umfang an deren Aufklärung mitzuwirken. Dabei sind personenbezogene Daten Dritter nur zu übermitteln, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage besteht und die Übermittlung erforderlich ist.

(11) Veränderungen an Windows, Kamerafirmware, Druckertreibern, Hardware oder Komponenten von Drittanbietern können die Funktionsfähigkeit beeinflussen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für eine uneingeschränkte Kompatibilität mit sämtlichen zukünftigen Versionen und Gerätekombinationen, soweit eine solche Kompatibilität nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich geschuldet ist.

§ 11 Mängelrechte

(1) Der Anbieter hält die Software während der Laufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Mängel beseitigt er innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl durch ein Update, eine Umgehungslösung oder eine Anleitung.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(3) Kein Mangel der Software sind Störungen durch Hardware, Betriebssystem, Treiber, Kameras oder Drucker anderer Hersteller, fehlende Internetverbindung, nicht eingespielte Updates oder Eingriffe des Kunden. Die Zusammenarbeit mit bestimmten Kameras, Druckern oder sonstiger Hardware ist nur geschuldet, wenn der Anbieter sie ausdrücklich zugesagt hat.

(4) Gelingt die Mängelbeseitigung nicht in angemessener Frist, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder das Abonnement außerordentlich kündigen. Schadensersatz richtet sich nach § 12.

(5) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Das gilt nicht in den Fällen des § 12 Absatz 1.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 9 Absatz 4) für die Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12a Besondere Haftungsregelungen beim Veranstaltungseinsatz

(1) Die Software wird für den Betrieb von Fotoboxen, Fotospiegeln und vergleichbaren Systemen bereitgestellt. Die erfolgreiche Durchführung einer Veranstaltung hängt neben der Software insbesondere von der eingesetzten Hardware, der Stromversorgung, der Bedienung und weiteren technischen sowie organisatorischen Umständen ab.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Betriebsstörungen, Veranstaltungsausfälle oder Schäden, soweit diese ausschließlich auf Ursachen zurückzuführen sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere Defekte an vom Kunden bereitgestellter Hardware, Stromausfälle, Bedienungsfehler, unzureichende Datensicherungen, nicht vom Anbieter verursachte Schadsoftware sowie Eingriffe Dritter.

(3) Der Anbieter ist nicht Vertragspartei der zwischen dem Kunden und dessen Auftraggebern, Veranstaltern, Mietern oder Veranstaltungsgästen geschlossenen Vereinbarungen. Der Kunde ist für die von ihm gegenüber diesen Personen übernommenen Leistungen, Zusagen und Verpflichtungen selbst verantwortlich. Eine vom Kunden ohne Zustimmung des Anbieters übernommene weitergehende Garantie oder besondere Vertragsstrafe erweitert die Verpflichtungen des Anbieters nicht.

(4) Ansprüche des Kunden wegen entgangener Einnahmen, ausgefallener Veranstaltungen, Ersatzleistungen, zusätzlicher Personalkosten, Schadensersatzforderungen seiner Auftraggeber oder sonstiger wirtschaftlicher Folgeschäden richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den wirksamen Haftungsregelungen des § 12. Eine Haftung des Anbieters wird nicht allein dadurch begründet, dass der Kunde gegenüber seinen eigenen Vertragspartnern weitergehende Verpflichtungen eingegangen ist.

(5) Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung eines drohenden Schadens zu treffen. Hierzu zählen insbesondere rechtzeitige Funktionstests, angemessene Sicherungsmaßnahmen und, soweit möglich und zumutbar, der Einsatz verfügbarer Ersatzlösungen.

(6) Eine durchgehende technische Fernbetreuung, eine garantierte Erreichbarkeit während Veranstaltungen oder eine bestimmte Reaktions- und Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, wenn dies gesondert ausdrücklich vereinbart wurde. Die bestehenden Mängelbeseitigungs- und sonstigen Vertragspflichten des Anbieters bleiben hiervon unberührt.

(7) Eine verschuldensunabhängige Garantie für einen unterbrechungsfreien Betrieb, die jederzeitige Verfügbarkeit sämtlicher angeschlossener Drittanbietergeräte oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden wird nicht übernommen, soweit eine solche Garantie nicht ausdrücklich vereinbart ist.

(8) Sämtliche Regelungen dieses Paragrafen gelten nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen. Die unbeschränkte Haftung in den Fällen des § 12 Absatz 1 sowie die Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach § 12 Absatz 2 bleiben unberührt. Zwingende gesetzliche Ansprüche werden nicht eingeschränkt.

§ 13 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet die Daten des Kunden (Firma, Ansprechpartner, Anschrift, E-Mail, Telefon, USt-IdNr., Zahlungs- und Rechnungsdaten), um den Vertrag durchzuführen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung auf fotoboxware.de.

(2) Bei Anmeldung und Lizenzprüfung überträgt die Software: eine aus der Windows-Kennung errechnete Gerätekennung, den Gerätenamen und -typ, die Programmversion, die Windows-Version, das Kameramodell und dabei technisch die IP-Adresse.

(3) Fotos, Videos, Layouts und Daten der Gäste werden nicht an den Anbieter übertragen; sie bleiben auf den Geräten des Kunden.

(4) Zahlungen wickeln die gewählten Zahlungsdienstleister ab. Karten- und Kontodaten erhält der Anbieter nicht.

§ 13a Datenschutzverantwortung beim Einsatz der Software

(1) Die reguläre Aufnahme, Bearbeitung und Speicherung von Veranstaltungsfotos erfolgt entsprechend den vorgesehenen Softwarefunktionen auf den vom Kunden eingesetzten Geräten. Für die konkrete Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen seiner Veranstaltungen ist der Kunde verantwortlich, soweit er die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung bestimmt. Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung zwischen dem Kunden, dem Veranstalter und weiteren Beteiligten richtet sich nach den tatsächlichen Umständen.

(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm veranlasste Aufnahme, Verarbeitung, Speicherung, Weitergabe und Veröffentlichung personenbezogener Daten auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erfolgt. Hierzu gehören insbesondere erforderliche Datenschutzhinweise, die Einhaltung von Betroffenenrechten, die Beachtung von Persönlichkeits- und Bildrechten sowie die Einholung erforderlicher Einwilligungen, soweit diese gesetzlich notwendig sind.

(3) Bei Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen hat der Kunde die einschlägigen datenschutz-, persönlichkeits- und bildrechtlichen Anforderungen zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung von Fotos und die Einbeziehung von Erziehungsberechtigten, soweit rechtlich erforderlich.

(4) Nutzt der Kunde externe Onlinegalerien, Cloudspeicher, QR-Code-Links, Uploadfunktionen, Versanddienste, Analysewerkzeuge oder sonstige Dienste Dritter, ist er im Rahmen seiner datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für deren rechtskonforme Auswahl, Einrichtung und Nutzung verantwortlich. Dies umfasst insbesondere erforderliche Verträge mit Dienstleistern, Zugriffsberechtigungen, die Prüfung von Übermittlungen in Drittländer sowie angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.

(5) Der Kunde hat personenbezogene Daten seiner Veranstaltungsteilnehmer durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Veränderung und Offenlegung zu schützen. Hierzu zählen je nach Risiko insbesondere Zugriffsbeschränkungen, Datensicherungen, geeignete Speichersicherheit sowie die fristgerechte Löschung nicht mehr benötigter Daten.

(6) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für datenschutzwidrige Verarbeitungen, die der Kunde oder ein von ihm eingesetzter Dritter eigenständig und außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters vornimmt. Dies gilt insbesondere für unzulässige Veröffentlichungen von Fotos, unzureichend gesicherte Kundengeräte, fehlerhaft eingerichtete Onlinegalerien sowie datenschutzrelevante Veränderungen oder Erweiterungen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind.

(7) Die reine Bereitstellung einer lokal betriebenen Software begründet nicht automatisch eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Veranstaltungsdaten durch den Anbieter. Soweit der Anbieter im Rahmen gesonderter Supportleistungen oder anderer Funktionen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, sind die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen, insbesondere nach Art. 28 DSGVO, vor der entsprechenden Verarbeitung zu treffen.

(8) Für die von ihm selbst verarbeiteten Kunden-, Vertrags-, Lizenz-, Geräte- und technischen Nutzungsdaten bleibt der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen datenschutzrechtlich verantwortlich. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf fotoboxware.de. Die eigenen gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsverpflichtungen des Anbieters werden durch diese Lizenzbedingungen nicht ausgeschlossen.

(9) Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener notwendiger Rechtsverteidigungskosten frei, soweit diese nachweislich aus einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten oder einer schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen Pflichten resultieren. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter den betreffenden Umstand selbst zu vertreten hat. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt.

(10) Werden dem Kunden Datenschutzverletzungen oder unberechtigte Zugriffe auf Veranstaltungsdaten bekannt, hat er die in seinem Verantwortungsbereich erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls gesetzlich vorgeschriebene Meldungen und Benachrichtigungen vorzunehmen. Soweit ein Vorfall die Software selbst betrifft, soll er den Anbieter unverzüglich darüber informieren, damit erforderliche Sicherheitsmaßnahmen geprüft werden können.

§ 14 Vertragsende

(1) Mit dem Ende des Abonnements endet das Nutzungsrecht. Die Software sperrt dann den Gästebetrieb; den Admin-Bereich darf der Kunde weiter nutzen, um seine Fotos und Einstellungen zu sichern, und deinstalliert die Software danach.

(2) Das Kundenkonto bleibt für den Abruf der Rechnungen bestehen. Auf Wunsch löscht der Anbieter es, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(3) Ein neues Abonnement ist jederzeit möglich; die bisherigen Geräte können dann wieder angemeldet werden.

§ 15 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter darf diese Bedingungen für laufende Abonnements ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa geänderte Gesetze oder Rechtsprechung, neue Funktionen der Software oder geänderte Bedingungen der Zahlungsdienstleister. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung darf sich dadurch nicht zum Nachteil des Kunden verschieben.

(2) Der Anbieter teilt die Änderungen mindestens sechs Wochen vor der nächsten Verlängerung in Textform mit. Sie gelten ab dieser Verlängerung, wenn der Kunde nicht vorher zum Ende der laufenden Laufzeit kündigt; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.

(3) Erklärungen zu diesem Vertrag können in Textform abgegeben werden, insbesondere per E-Mail.

(4) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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